Nicht immer ist ein umfangreiches Verkehrswertgutachten nach §194 des Baugesetzbuches notwendig. Oftmals reicht es aus, explizite Fragestellungen zu beantworten oder in kürzerer Form auf ausgewählte Bewertungsanlässe einzugehen.
Dazu gehören:
- Ankaufsberatungen
- Verkaufsberatungen
- Kurzgutachten, im Rahmen einer Wertindikation
- sonstige gutachterliche Stellungnahmen für ausgewählte Zwecke
Diese sonstigen sachverständigen Leistungen sind in der Regel zweckdienlich und deutlich kostengünstiger, jedoch sind sie im Zweifelsfall auch weniger belastbar als ein Verkehrswertgutachten.
Das Honorar für die Sachverständigenleistung kann nach Stundenaufwand, zu festen Stundensätzen (zuzüglich Auslagen und Reisekosten), oder pauschal vereinbart werden.
Teilen Sie uns Ihren individuellen Bewertungsfall gerne mit, damit wir Sie im Hinblick auf die dafür passende Art des Gutachtens beraten können.