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im Landkreis Stade und Umgebung

Verkehrswertgutachten

Das Verkehrswertgutachten nach §194 Baugesetzbuch, wird umgangssprachlich auch "Gerichtsgutachten" oder "Vollgutachten" genannt und stellt die umfangreichste Art des Gutachtens dar. Oftmals ist ein solches Gutachten für gerichtliche oder behördliche Zwecke zwingend vorgeschrieben. Unter Berücksichtigung der Immobilienwertermittlungsverordnung und unter Anwendung der Immobilienwertermittlungs-Anwendungshinweise, können unterschiedliche gesetzlich normierte Berechnungsverfahren zugrunde gelegt werden. Welches der unterschiedlichen Verfahren verwendet wird, ist abhängig von dem individuellen Bewertungsobjekt. Der so zum Wertermittlungsstichtag ermittelte Verkehrswert, wird wie folgt nach §194 des Baugesetzbuches definiert:

"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Neben privaten Auftraggebenden, können Verkehrswertgutachten auch durch Behörden und Gerichte beauftragt werden. Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten richten sich nach dem Verkehrswert des Objektes, sowie dessen Bewertungseigenarten (zum Beispiel Rechte und Belastungen). Gerne übermitteln wir Ihnen dazu unsere Honorartabelle.

Als Bewertungsanlässe für ein Verkehrswertgutachten können unter anderem folgende Fälle in Frage kommen: 

- Familienrechtsangelegenheiten
- Erbauseinandersetzungen
- Zwangsversteigerungen
- Steuerauseinandersetzungen
- Kaufpreisaufteilungen im Bezug auf Boden und Gebäude
- Bewertung von Rechten und Lasten 
- Sozialangelegenheiten, nach Sozialgesetzbuch