Ein Immobiliengutachten muss fachlich korrekt aufgebaut, nachvollziehbar hergeleitet und formal richtig erstellt sein, um grundsätzlich für die Vorlage bei Finanzämtern oder Gerichten geeignet zu sein.
Ich erstelle regelmäßig Gutachten im Umfeld gerichtlicher und behördlicher Verfahren. Diese Erfahrung fließt in den fachlichen Aufbau und die strukturierte Dokumentation meiner Bewertungen ein.
Über die Anerkennung und Verwertung eines Gutachtens entscheidet stets die jeweilige Behörde oder das Gericht.