Sachverständige Immobilienbewertung in Stade und Umgebung

Unabhängige Verkehrswert- und Restnutzungsdauergutachten für private und gewerbliche Auftraggeber im Landkreis Stade.
Sachverständige Immobilienbewertung in Stade und Umgebung

Meine Leistungen für Sie

Ich erstelle unabhängige Immobiliengutachten als Grundlage für sichere Entscheidungen. Dabei begleite ich Sie persönlich von der Objektaufnahme bis zur fertigen Dokumentation.
Zwei Gutachten. Zwei unterschiedliche Ziele.
Meine Leistungen für Sie

Diese Immobilien bewerte ich:

Ich bewerte Wohn- und Gewerbeimmobilien im Landkreis Stade und der umliegenden Region. Die Bewertung erfolgt stets objektbezogen und nachvollziehbar:
Hinweis: Mein Schwerpunkt liegt auf unabhängigen Immobiliengutachten. Für Baubegleitung, Bauüberwachung oder Bauschadensgutachten verweise ich gerne an fachkundige Kolleginnen und Kollegen.
Verkehrswertgutachten

VerkehrswertGutachten

Ich ermittle den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie objektbezogen und nachvollziehbar.
Restnutzungsdauergutachten

RestnutzungsdauerGutachten

Ich ermittle die verbleibende Restnutzungsdauer Ihrer vermieteten Immobilie objektbezogen und nachvollziehbar.
Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für Immobilien in Stade
wichtig

Warum ein hochwertiges Gutachten entscheidend ist

Ein Immobiliengutachten muss fachlich korrekt aufgebaut, nachvollziehbar hergeleitet und formal richtig erstellt sein, um grundsätzlich für die Vorlage bei Finanzämtern oder Gerichten geeignet zu sein. Ich erstelle regelmäßig Gutachten im Umfeld gerichtlicher und behördlicher Verfahren. Diese Erfahrung fließt in den fachlichen Aufbau und die strukturierte Dokumentation meiner Bewertungen ein. Über die Anerkennung und Verwertung eines Gutachtens entscheidet stets die jeweilige Behörde oder das Gericht.
Hier zählt:

Persönliche Objektaufnahme

Jedes Gutachten basiert auf einer persönlichen Besichtigung vor Ort. Nur so lassen sich objektspezifische Merkmale korrekt erfassen und dokumentieren.
Entscheidend ist:

Klare Herleitung statt Pauschalwerte

Die Bewertung erfolgt nachvollziehbar und schrittweise. Alle Annahmen und Berechnungen sind transparent dargestellt.
Maßgeblich ist:

Sicherheit bei Rückfragen

Die Gutachten sind grundsätzlich zur Vorlage bei Gerichten, Finanzämtern und Behörden geeignet. Sie sind fachlich strukturiert und auf Rückfragen ausgelegt.
Ausschlaggebend ist:

Vermeidung teurer Streitfälle

Eine saubere und nachvollziehbare Bewertung schafft Klarheit. Sie reduziert Rückfragen und erleichtert sachliche Entscheidungen.

Über mich

Ich bin Tamara Freudenthal, Diplom-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten im Landkreis Stade und Umgebung. Ich begleite jedes Gutachten persönlich. Vom Erstgespräch über die Objektaufnahme bis zur Übergabe der fertigen Dokumentation. Meine fachliche Qualifikation basiert auf der Prüfung und Zertifizierung durch DIA-Zert (LS). Die Zertifizierungsstelle ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiert. Ich erstelle regelmäßig Gutachten im Umfeld gerichtlicher und behördlicher Verfahren. Diese Erfahrung fließt in den fachlichen Aufbau und die nachvollziehbare Dokumentation meiner Bewertungen ein.
Restnutzungsdauergutachten zur steuerlichen Abschreibung beim Finanzamt
Beratungsbild Persönliche Immobilienbewertung durch Sachverständige im Landkreis Stade

Das sagen meine Kunden

Vertrauen und Nachvollziehbarkeit sind für meine Auftraggeber besonders wichtig. Die folgenden Rückmeldungen geben einen Einblick in die Zusammenarbeit.
„Ich schätze besonders die persönliche Betreuung. Das Gutachten war nachvollziehbar und hat alle Fragen des Finanzamts beantwortet. So konnten wir die Angelegenheit schnell abschließen.“
Frau M. aus Buxtehude,
Anlass: Erbauseinandersetzung
„Das Gutachten hat mir in einer schwierigen Phase sehr geholfen. Frau Freudenthal hat mir den Ablauf klar erklärt und das Ergebnis war so detailliert, dass das Gutachten nachvollziehbar aufgebaut war und Rückfragen vermieden wurden.“
Herr S. aus Jork
Anlass: Scheidung
„Wir waren uns unsicher, ob sich der Aufwand lohnt. Jetzt wissen wir, dass wir genau das Richtige getan haben. Das Gutachten war lückenlos dokumentiert und für unsere steuerlichen Fragestellungen gut nutzbar.
Frau K. aus Stade
Anlass: Restnutzungs-
dauergutachten

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um Ablauf, Anerkennung und Einsatzmöglichkeiten von Immobiliengutachten.
Wird das Gutachten vom Finanzamt anerkannt?
Die Gutachten sind fachlich nachvollziehbar. Die Entscheidung über die Anerkennung liegt jedoch beim zuständigen Finanzamt.
Werden Ihre Gutachten auch vor Gericht akzeptiert?
Die Gutachten sind so aufgebaut, dass sie grundsätzlich vor Gericht vorgelegt werden können. Ob und in welchem Umfang ein Gutachten verwertet wird, entscheidet das jeweilige Gericht.
Was ist der Unterschied zu einer Online-Bewertung?
Online-Bewertungen liefern unverbindliche Schätzungen. Ein Gutachten basiert auf persönlicher Objektaufnahme, Unterlagenprüfung und einer klaren Herleitung. Nur so ist es rechtlich belastbar.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Objekt, der Unterlagenlage und der aktuellen Auslastung ab. Den zeitlichen Rahmen klären wir im persönlichen Erstgespräch.
Wie läuft die Zusammenarbeit konkret ab?
Nach dem Erstgespräch klären wir Anlass, Objekt und Ziel. Es folgen Unterlagenprüfung und persönliche Besichtigung. Anschließend erstelle ich das Gutachten und bespreche es mit Ihnen.
Bieten Sie auch sachverständige Stellungnahmen an?
Ja. Für einzelne Bewertungs- oder Mietwertfragen biete ich sachverständige Stellungnahmen an. Diese eignen sich, wenn eine fachliche Einordnung benötigt wird, aber kein vollständiges Gutachten erforderlich ist. Eine sachverständige Stellungnahme ersetzt kein Verkehrswertgutachten. Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis. Grundlage ist die BVS-Honorarrichtlinie des Berufsverbands der Sachverständigen.
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