Sachverständige Stellungnahmen für Immobilien

Klärung einzelner Bewertungsfragen ohne vollständiges Gutachten
Sachverständige Stellungnahmen eignen sich, wenn einzelne Fragestellungen rund um den Wert oder die Nutzung einer Immobilie fachlich eingeordnet werden sollen. Sie kommen zum Einsatz, wenn kein vollumfängliches Verkehrswertgutachten erforderlich ist.
Eine sachverständige Stellungnahme ersetzt kein Verkehrswertgutachten. Umfang und Inhalt richten sich nach der konkreten Fragestellung.
Sachverständige Stellungnahmen können sinnvoll sein, zum Beispiel bei:
  • einzelnen Bewertungsfragen
  • Mietwertfragen
  • Überschlägigen Einordnungen für interne Entscheidungeneinzelnen Bewertungsfragen
  • Plausibilitätsprüfungen vorhandener Unterlagen
Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis. Grundlage ist die BVS-Honorarrichtlinie (Berufsverband der Sachverständigen).
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